Steuerung

Unternehmensführung

  • Das Unternehmen hat die Form einer Gesellschaft mit Aufsichtsrat angenommen.
  • Die Gesellschaft hat vier Direktoren ernannt. Um die Transparenz des Managements zu gewährleisten, ist einer der Direktoren ein externer Direktor, der vom Unternehmen unabhängig ist.
  • Das Unternehmen hat drei Rechnungsprüfer (zwei externe Rechnungsprüfer). Alle externen Prüfer sind von der Gesellschaft unabhängig.
  • Das Unternehmen hat leitende Angestellte ernannt, um die Funktionen und Zuständigkeiten der Geschäftsführung und der Geschäftsabwicklung zu klären und so die Entscheidungsfindung zu beschleunigen und effizienter zu gestalten.
  • Die Gesellschaft hält regelmäßig Verwaltungsratssitzungen ab, um in Übereinstimmung mit der Geschäftsordnung des Verwaltungsrats und der Tagesordnung für die Verwaltungsratssitzungen Entscheidungen über wichtige Geschäftsangelegenheiten zu treffen.
  • Das Unternehmen hat Regeln für die Aufgabenzuweisung, die Aufgabentrennung und die Genehmigungsregeln für das Tagesgeschäft aufgestellt und trifft seine Entscheidungen rechtzeitig und genau nach Maßgabe der jeweiligen Angelegenheiten.
  • Die Tochtergesellschaften des Unternehmens gewährleisten die Ordnungsmäßigkeit ihrer Geschäfte durch das vorherige Genehmigungs- und Meldesystem des Unternehmens usw. in Übereinstimmung mit den Vorschriften des Unternehmens für die Verwaltung verbundener Unternehmen.

Compliance

  • Das Unternehmen hat für das Unternehmen und seine Tochtergesellschaften eine Charta für geschäftliches Verhalten und Compliance-Regelungen aufgestellt, die die Grundlage für sein Compliance-System bilden.
  • Das Unternehmen hat dafür gesorgt, dass alle Direktoren und Mitarbeiter des Unternehmens und seiner Tochtergesellschaften mit der Charta des Geschäftsgebarens und den Compliance-Vorschriften vertraut sind.
  • Das Unternehmen hat einen Compliance-Ausschuss eingerichtet, der sich um die Verbesserung der Compliance-Systeme des Unternehmens und seiner Tochtergesellschaften sowie um die Ermittlung von Problemen kümmert.
  • Der Compliance-Ausschuss ergreift geeignete Maßnahmen zur Behandlung von Angelegenheiten, die Verstöße gegen Gesetze und Vorschriften oder Compliance-Verstöße darstellen, und formuliert und implementiert Maßnahmen, um eine Wiederholung zu verhindern.
  • Das Unternehmen hat ein internes Meldesystem eingeführt und betreibt es, um die frühzeitige Erkennung und Behebung von Compliance-Problemen zu gewährleisten.