Lager für gefährliche Stoffe
FLEX HOUSE-FIX

Helle, saubere Gefahrstofflager.

Durch die Verwendung von leichten Membranmaterialien werden die Gesamtkosten, einschließlich der Fundamentarbeiten, im Vergleich zu konventionellen Bauweisen gesenkt und gleichzeitig sichere und qualitativ hochwertige Gefahrstofflager in einer kurzen Bauzeit errichtet.

Produkte und Dienstleistungen

Einstufung von Anlagen zur Lagerung gefährlicher Stoffe.

A. Ort der Herstellung

Anlagen zur Herstellung von gefährlichen Stoffen.

B. Vorratshaltung.

Einrichtungen, die mit gefährlichen Stoffen in großen, festgelegten Mengen umgehen.

C. Ort der Bearbeitung

Einrichtungen, die mit gefährlichen Stoffen in kleineren Mengen umgehen, wie z. B. Tankstellen.

 

Es gibt drei Haupttypen von Einrichtungen zur Lagerung von Gefahrgut, und Gefahrgutlager fallen unter die Kategorie „Lagerung“.
Lager, in denen mit gefährlichen Stoffen umgegangen wird, müssen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften ausgestattet und personell besetzt sein.

Wie man ein Gefahrstofflager kostengünstig und in kurzer Bauzeit errichtet.

Bei Lagern für gefährliche Stoffe geht man oft davon aus, dass sie feuerfest gebaut werden müssen, aber je nach den gelagerten Stoffen und der Menge ist es möglich, sie in Zeltlagern zu lagern.

Kabinettsverordnung über die Kontrolle gefährlicher Stoffe

In Lagerhäusern müssen die Wände, Säulen und Böden feuerbeständig sein, die Balken müssen aus nicht brennbarem Material bestehen, und die Außenwände, in denen sich das Feuer ausbreiten kann, dürfen keine anderen Öffnungen als die Ein- und Ausgänge haben. Bei Lagerhäusern für gefährliche Stoffe, die das Zehnfache der vorgesehenen Menge nicht überschreiten, oder bei Lagerhäusern, die nur gefährliche Stoffe der Klassen 2 oder 4 (mit Ausnahme von entzündlichen Stoffen und gefährlichen Stoffen der Klasse 4 mit einem Flammpunkt unter 70 °C) lagern, können die Außenwände, Pfeiler und Böden, die kein Feuer ausbreiten können, aus nicht brennbarem Material bestehen.
(Quelle: Kabinettsverordnung über die Regulierung gefährlicher Stoffe (Kabinettsverordnung Nr. 306 vom 26. September 1959), Abschnitt 2 Standort-, Struktur- und Ausrüstungsstandards für Lagerstationen, Artikel 10.6)

  • Wenn die oben genannten Kriterien erfüllt sind, können Außenwände, Säulen und Böden aus nicht brennbarem Material hergestellt werden.
    Die Verwendung von nicht brennbarem Membranzeltmaterial ermöglicht Zeltlager, die kostengünstiger und in kürzerer Bauzeit errichtet werden können als herkömmliche Bauweisen.
  • Neben dem Gesetz können auch die Satzungen der einzelnen Gemeinden detaillierte Bestimmungen enthalten, die in jedem Fall mit der Feuerwehr abgestimmt werden müssen.
    Nach Abschluss der Bauarbeiten muss auch ein Antrag auf eine Fertigstellungsprüfung gestellt werden, die genehmigt werden muss, bevor das Lager als Gefahrgutlager genutzt werden kann.

 

 

Name Feste Zeltlager
Modellnummer FLEX HOUSE-FIX
Art. Zeltlager (Bauordnungsmitteilung Nr. 667)
Geeignete Anwendungen Lagerhaus
Frontansicht 8m, 10m, 12m, 15m, 18m, 20m, 25m, 30m
Höhe 5m.
Bodenfläche Weniger als 1.000 m2
Erweiterbare Ausrüstung Hebekran
Doppelschicht